Nachgewiesen in:


Bassenge Auktion 77 (2001), Nr. 2473

Friedrich II., der Große, König von Preußen (1712-1786). Urkunde m. U. und papiergedecktem Siegel. 2 S. Folio. Berlin 7.V.1746.
Ernennung des Juristen Daniel Nettelbladt (1719-1791) zum Professor an der Universität Halle, wobei ihm zugleich der Charakter eines Hofrats verliehen wird: "… thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß wir in allergnädigtser Erwägung des Daniel Nettelblats Uns angerühmter Erudition, Geschicklichkeit und deutlichen Vortrages, und dahero auf Unserer Friderichs Universität zu Halle bishero erworbenen applausus, denselben zum Professore Juris ordinario daselbst bestellet, ihm Sessionem et Votum bey der Facultät, wiewohl noch zur Zeit obne Gehalt und ohne emolumenta, ertheilet haben … ". Mit ausführlicher Aufzählung seiner Pflichten: er müsse "die ihm anvertraute professionem Juris ordinariam seinen Pflichten gemäß verwalten, das Aufnehmen der Universität, sich äußersten Fleißes angelegen seyn lassen, der Studirenden Jugend mit löblichem Exempel vorgehen, dieselbe publice et privatim, beydes docendo et disputando fleißig unterrichten, wann Wir seinen Rath oder Gutachten erfordern, Uns solchen nach seinem besten Verstande eröfnen, die Ihm zukommende Facultäts Arbeit mit behöriger application thun … " (etc).